Behauptung 1: Um uns herum, werden lauter Windräder gebaut und die Gemeinde hat nichts davon.
Immer wieder wirdbehauptet, dass sich die Gemeinde Ostelsheim beeilen muss, damit „unsere“ Windräder zuerst stehen. Das ist Lüge und Märchen zugleich. Weder in Grafenau, also auf Gemarkung Dätzingen oder Döffingen, noch in Weil der Stadt oder Aidlingen sind konkrete Vorhaben geplant oder projektiert. Dem Landkreis Böblingen liegen weder Genehmigungsanträge ja noch nicht einmal Voranträge vor. Es wird also bewusst die Unwahrheit gestreut. Warum? Das ist relativ einfach. Es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, dass es völlig egal ist, ob wir bauen oder nicht und wir die Nachteile der Windräder so oder so erdulden müssen.
Dem ist aber nicht so, liebe Ostelsheimerinnen und Ostelsheimer. Bei der von der Gemeinde Grafenau als Vorrangfläche ausgewiesene Fläche BB-18 mit 125 ha handelt es sich um eine Fläche, die an der westlichen Gemarkungsgrenze von Dätzingen im Verlauf von Nord nach Süd fast komplett ausgewiesen ist. Eine geringere Fläche befindet sich zudem auf dem Gemeindegebiet Aidlingen. Teile dieses Vorranggebiets befinden sich im Eigentum der Gemeinde Grafenau. Aber eben nur Teile, der Rest ist privat. Das macht eine Projektierung unwahrscheinlich. Zudem ist der Grafenauer Gemeinderat mehrheitlich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen, da die zu erwartenden Probleme des ausgewiesen Gebietes für die Dätzinger Bevölkerung klug und weitsichtig eingeschätzt werden. Die nördlichen Vorrang-Flächen liegen nämlich westlich von Dätzingen und damit in Sachen Lärmbelästigung für den Dätzinger Ortskern sehr ungünstig und risikoreich. Für uns Ostelsheimer hingegen liegt die nördliche Fläche BB-18 östlich unseres Ostelsheimer Ortskerns. Das ist deswegen wichtig, weil wir damit selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass hier irgendwann Windräder gebaut werden, weder Lärm noch Schlagschatten erleiden müssen. Zudem wäre auch die visuelle Wahrnehmung durch die größere Entfernung sowie die nächtliche Lichtverschmutzung für uns Ostelsheimer erheblich abgemildert. Die Gemeinde Aidlingen hat beschlossen, auf ihrer Gemarkung von BB-18 die Planungen für die Errichtung von WEA zu starten. Die Flächen liegen unmittelbar am Naturschutzgebiet Venusberg und erstrecken sich über den Höhenzug „Hart“, den „Kuhwald“ und das Naturdenkmal „Drei Buchen“ bis hin zum Höhenzug westlich von Dätzingen mit seinem Wander- und Spazierwegen Richtung Ostelsheim.
Die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet würde diese einzigartige Kulturlandschaft unwiederbringlich zerstören, die Auswirkungen beim südlichen BB-18 für uns Ostelsheimer wäre aufgrund der Entfernung und der südöstlichen Lage aber abgesehen vom Verlust des Naherholungsgebietes Venusberg gering, da keinerlei Lärm zu befürchten wäre.
Die Weil der Städter Planungen konzentrieren sich auf die Vorrangfläche BB-02 südlich von Merklingen und spielen daher für uns Ostelsheimer keine Rolle. Es stimmt also nicht, dass wir „so oder so“ mit den Windrädern leben müssen. Das Gegenteil ist richtig! Daher NEIN zum Gestattungsvertrag und NEIN zu unkalkulierbaren Risiken für uns und unsere Gemeinde.
Behauptung 2: Die Gemeinde Ostelsheim erhält dringend benötigte zusätzliche Einnahmen.
Es wird immer wieder die Zahl von 100.000 € pro Windrad und pro Jahr genannt, die durch die Einspeisung an Einnahmen für die Gemeinde generiert werden. Nur: Die Gemeinde bleibt diesen Nachweis bisher schuldig. Vielmehr wird den Ostelsheimerinnen und Ostelsheimer immer noch die Einsicht in den Gestattungsvertrag verwehrt. Alles was wir durch eigene Recherchen und reichlich Fachkompetenz in Sachen Finanzierung ziemlich sicher sagen können: Die kolportierten Einnahmen von 300.000 € netto pro Jahr sind viel zu hoch gegriffen. Und jede Mindereinnahme wird zulasten der Gemeindekasse gehen. Warum sonst verwehrt man uns den Einblick in den Vertrag mit den Stadtwerken Tübingen. Wir haben klare Anhaltspunkte dafür, dass sowohl die kommunizierte Energiemenge zu hoch angesetzt sind als auch dass sämtliche Mindererträge bei der Einspeisung zulasten der Pachteinnahmen der Gemeinde Ostelsheim gehen. Hinzu kommt, dass weder die Ostelsheimerinnen und Ostelsheimer noch die hiesigen Unternehmen zukünftig ihren Strom günstiger beziehen können. Nur Nachteile, die haben wir sicher!
Die Bilanz wird eine gegenteilige sein. Ostelsheim hat rund 4 Millionen Euro Steuereinnahmen pro Jahr. Der größte Teil entstammt der Umlage aus der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass für jeden Bürger unserer Gemeinde ein gewisser Prozentsatz auch an die Wohngemeinde abgeführt wird. Ostelsheim war und ist immer noch für Menschen ein attraktiver Wohnort, was man ja in der Vergangenheit an der raschen Aufsiedlung im Fuchsloch sieht. Das hat zu erheblichen Mehreinnahmen für die Gemeinde geführt. Wenn nun aber die Windräder kommen, wird unser Ort für viele Menschen unattraktiv. Allein die Ankündigung hat schon dazu geführt, dass die Bautätigkeit im Fuchsloch faktisch zum Erliegen gekommen ist. Eine bereits jetzt schwierige Entwicklung, trotz Anbindung an die Hesse-Bahn. Auch die Gewerbesteuer ist mit ca. 1,3 Mio. Euro pro anno ein wesentlicher Geldbringer für die Gemeinde. Aber auch hier ist zu befürchten, dass unser Ort für Firmen generell unattraktiv wird. Eine seit Jahren im Sohlengrund ansässige Firma ist speziell aufgrund der Ruhe und Naturnähe in unsere Gemeinde gekommen und bezahlt in den letzten Jahren durchschnittlich mehr Gewerbesteuern als die Windräder der Gemeinde Ostelsheim an Einnahmen bringen sollen. Diese Steuereinnahmen sind akut gefährdet, da die Firma befürchtet, den Standort Ostelsheim verlassen zu müssen, sofern die Windräder durch Lärm oder Schattenschlag den Betrieb stören, was ein sattes Minus auch für die Gemeinde bedeuten würde. Hier bahnt sich vielmehr eine Abwärtsspirale für die Gemeinde an, die nur mit einem NEIN beim Bürgerentscheid erfolgreich verhindert werden kann.
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