Ostelsheimer Bürger fragen - FLO antwortet!
In unseren Gesprächen werden uns immer wieder die gleichen Fragen gestellt, hier beantworten wir diese nach und nach.
Ostelsheim hat auf seiner Gemarkung ein ausgewiesenes Vorranggebiet: WC-13. Immer wieder wird behauptet, dass sich die Gemeinde Ostelsheim beeilen muss, damit „unsere“ Windräder zuerst stehen. Das ist Lüge und Märchen zugleich. Weder in Grafenau, also auf Gemarkung Dätzingen oder Döffingen, noch in Weil der Stadt oder Aidlingen sind konkrete Vorhaben projektiert. Dem Landkreis Böblingen liegen weder Genehmigungsanträge ja noch nicht einmal Voranträge vor. Es wird also bewusst die Unwahrheit gestreut. Warum? Das ist relativ einfach. Es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, dass es völlig egal ist, ob wir bauen oder nicht und wir die Nachteile der Windräder so oder so erdulden müssen.
Dem ist aber nicht so, liebe Ostelsheimerinnen und Ostelsheimer.
Richtig ist, dass es drei Vorrangegbiete angrenzend oder Nahe an der Ostelsheimer Gemarkung gibt:
Teile des Vorranggebiets BB-18 (Nord) befinden sich im Eigentum der Gemeinde Grafenau. Aber eben nur Teile, der Rest ist privat. Das macht eine Projektierung unwahrscheinlich. Zudem ist der Grafenauer Gemeinderat mehrheitlich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen, da die zu erwartenden Probleme des ausgewiesen Gebietes für die Dätzinger Bevölkerung klug und weitsichtig eingeschätzt wird. Die nördlichen Vorrangflächen BB-18 liegen nämlich westlich von Dätzingen und damit in Sachen Lärmbelästigung für den Dätzinger Ortskern sehr ungünstig und risikoreich. Für uns Ostelsheimer hingegen liegt die nördliche Fläche BB-18 östlich unseres Ostelsheimer Ortskerns. Das ist deswegen wichtig, weil wir damit selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass hier irgendwann Windräder gebaut werden, weder Lärm noch Schlagschatten erleiden müssen. Zudem wäre auch die visuelle Wahrnehmung durch die größere Entfernung zum Ort sowie die nächtliche Lichtverschmutzung für uns Ostelsheimer erheblich abgemildert.
Die Gemeinde Aidlingen hat beschlossen, auf ihrer Gemarkung von BB-18 die Planungen für die Errichtung von WEA zu starten. Die Flächen liegen unmittelbar am Naturschutzgebiet Venusberg und erstrecken sich über den Höhenzug „Hart“, den „Kuhwald“ und das Naturdenkmal „Drei Buchen“ bis hin zum Höhenzug westlich von Dätzingen mit seinem Wander- und Spazierwegen Richtung Ostelsheim.
Die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet würde diese einzigartige Kulturlandschaft unwiederbringlich zerstören, die Auswirkungen beim südlichen BB-18 für uns Ostelsheimer wäre aufgrund der Entfernung und der südöstlichen Lage aber abgesehen vom Verlust des Naherholungsgebietes Venusberg gering, da keinerlei Lärm oder Schlagschatten durch die Windkraftanlagen zu befürchten wären.
BB-27 in Weil der Stadt ist ein Vorrangebiet, welches 4 Teilgebiete umfasst. Der südliche Teil von BB-27, der der Ostelsheimer Gemarkung am nächsten kommt, liegt keineswegs an der Gemarkungsgrenze zu Ostelsheim. Vielmehr liegt die Fläche nördlich des sogenannten Predigtplatzes weit tiefer als der Höhenzug an der Gemarkungsgrenze zwischen Weil der Stadt und Ostelsheim. Zudem konzentrieren sich alle Planungen innerhalb BB-27 auf eine andere Teilfläche, die sich zwischen Merklingen und Möttlingen befindet und damit keine Auswirkungen für uns Ostelsheimer haben würde. Die zweite Weil der Städter Vorrangfläche BB-02 liegt südlich von Merklingen und spielt daher für uns Ostelsheimer ebenfalls keine Rolle.
Fazit: Es stimmt also nicht, dass wir „so oder so“ mit den Windrädern leben müssen. Das Gegenteil ist richtig! Daher NEIN zum Gestattungsvertrag und NEIN zu unkalkulierbaren Risiken für uns und unsere Gemeinde.
Zu befürchten ist aber, dass aus Kostengründen – wie anderswo auch – insbesondere das Fundament der Anlage nicht zurückgebaut wird, sondern dauerhaft im Lochwald bleiben würde. Der Grund liegt auf der Hand: Meterweise Beton abzutragen oder gar zu sprengen, ist sehr teuer und würde das Projekt unwirtschaftlicher machen. Wer jemals in der Normandie oder am Atlantik in Frankreich war, kennt das.
Moderne Windenergieanlagen erzeugen in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit ein Betriebsgeräusch, das am ehesten als Rauschen beschrieben werden kann. Dafür verantwortlich sind besonders die am Ende der Rotorblätter entstehenden Wirbelablösungen sowie weitere Verwirbelungen an Kanten, Spalten und Verstrebungen. Lärmimmissionen von Windenergieanlagen sind nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie dem begleitenden Regelwerk zu beurteilen. Im Allgemeinen liegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die schutzwürdige Nachbarschaft vor, wenn die Beurteilungspegel der Lärmimmissionen die in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Abhängig von der Gebietsnutzung gelten unterschiedliche Richtwerte.
Der Immisionrichtwert nachts in Mischgebieten (Sohlengrund) oder allgemeinen Wohngebieten (Kernort) darf 45 dB(A) bzw. 40 dB(A) nicht überschreiten. Der Immisionrichtwert tagsüber in Mischgebieten (Sohlengrund) oder allgemeinen Wohngebieten (Kernort) darf 60 dB(A) bzw. 55 dB(A) nicht überschreiten. 55 dB(A) entsprechen dabei einer normalen Unterhaltung und 40 dB(A) einem älteren Kühlschrank. Klingt erstmal nicht schlimm, aber wer will das dauerhaft haben, insbesondere nachts beim schlafen.
Es ist also keineswegs so, dass es keine Lärmbeeinträchtigung geben wird. Das Gegenteil ist der Fall. Bevor eine Windenergieanlage immissionsschutzrechtlich genehmigt werden kann, muss zwar eine Schallimmissionsprognose vorgelegt werden (LUBW). Übersetzt heisst das, dass aufgrund von Herstellerangaben und Abständen zu Wohnbebauungen also eine Lärm-Prognose errechnet wird. Was wir damit sagen möchten. Grenzwerte können eben auch überschritten werden und insbesondere die beiden Windräder im Lochwald machen uns aufgrund der westlichen und südlichen Lage zum Ort besonders Sorgen. Warum sollten wir Ostelsheimer dieses Risiko unnötig eingehen. Wenn die Windräder erst stehen, ist es zu spät.
Nein. Die Ostelsheimerinnen und Ostelsheimer tragen alleine die Risiken für die geplanten Windkraftanlagen, während die Stadtwerke Tübingen alle Chancen und Vorteile auf ihrer Seite haben. Oder zuspitzend ausgedrückt: Die Stadtwerke machen Profit und die Ostelsheimer werden durch sinkende Wohnungs- und Häuserpreise ihres Vermögens beraubt, während die Gemeinde mit einem Nasenwasser in Höhe von 300.000 pro Jahr abgespeist wird. Fragen Sie mal in Baiereck nach. Und nochmal zur Ausgangsfrage: Es gibt keinerlei vergünstigte Strompreise für uns Ostelsheimer.
Ja. Am 13. April unbedingt wählen gehen und mit NEIN stimmen. Eine einfache Mehrheit und das Quorum von mehr als 20% der Wahlberechtigten müssen erreicht werden. Das ist kein Selbstläufer.
Ein Bürgerentscheid hat übrigens die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Zudem gehen wir davon aus, dass es auch mittelfristig keinerlei Bestrebungen der Gemeinde geben wird, einen erneuten Anlauf in Sachen Windkraft zu nehmen, da hier nicht nur der Bürgerwille missachtet würde, sondern ggf. individuelle Schadensersatzansprüche fällig werden würden.
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